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Gemäß der Gesetzgebung über das geistige Eigentum, deren Bestimmungen im Code de la Propriété Intellectuelle (CPI) enthalten sind, der durch das Gesetz Nr. 92 597 vom 1. Juli 1992 eingeführt wurde, haben Künstler, Zeichner und Graveure ein Urheberrecht an den Werken, die auf der Briefmarke abgebildet sind oder speziell für die Ausgabe einer Briefmarke geschaffen wurden.
Briefmarken sind künstlerischen Werken gleichgestellt.
Nach den Bestimmungen des Artikels L 111-1 des CPI genießt der Urheber allein aufgrund seiner Schöpfung ein ausschließliches und allen entgegenstehendes Eigentumsrecht.
Der Urheber genießt sein Leben lang die Vermögensrechte (Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht). Nach dem Tod des Urhebers bleiben diese Rechte zugunsten seiner Rechtsnachfolger für das laufende Kalenderjahr und die folgenden 70 Jahre bestehen.
Nach Artikel L 121.1 CPI hat der Urheber (Zeichner, Grafiker, Graveur ...) außerdem ein ewiges, unveräußerliches und unverjährbares moralisches Recht. Dieses Recht ist auf die Erben des Urhebers übertragbar. In einigen Fällen wurden die Vermögensrechte im Rahmen eines Vertrags an La Poste abgetreten.
Die Artikel 443 ff. des neuen Strafgesetzbuchs regeln die Fälschung von Briefmarken als Treuhandwert. Die Reproduktion von Briefmarken unterliegt daher bestimmten Regeln, die eine Verwechslung mit der Originalbriefmarke und deren betrügerische Verwendung verhindern sollen.
Art 443-2: "Mit fünf Jahren Gefängnis und 75.000 Euro Geldstrafe die Fälschung oder Verfälschung von Postwertzeichen oder anderen postalischen Treuhandwerten sowie von Briefmarken, die von der Finanzverwaltung ausgegeben werden, der Verkauf, die Beförderung, die Verbreitung oder die Verwendung dieser gefälschten oder verfälschten Briefmarken oder Werte".
Briefmarken dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung von La Poste und den Künstlern, die die Briefmarke geschaffen haben (Zeichner, Graveure, Fotografen ...), vervielfältigt werden. Der Antrag ist zu richten an:
Philaposte / Service Offrets et produits
111 Boulevard de Brune,
75618, Paris Cedex 14
Oder
reproduction-timbre.philaposte@laposte.fr
Die Briefmarke darf in keiner Weise beeinträchtigt werden.
Die Briefmarke darf weder abgeschnitten, noch verändert oder durch ein anderes Bildmaterial oder einen Text verdeckt werden.
Die Farben müssen unbedingt eingehalten werden.
Die Namen der Künstler, die die Briefmarke entworfen haben, Zeichner und Graveur, die in der Briefmarke enthalten sind, müssen lesbar sein. Ist dies nicht der Fall, müssen der oder die Namen der Urheber in die Legende übertragen werden.
Jede Briefmarke muss vollständig reproduziert werden, einschließlich Zähnung, Dienstvermerke (La Poste, Französische Republik, Nennwert, Titel der Briefmarke).
Die Briefmarke darf nicht überdruckt werden, außer durch die offiziellen Stempel von La Poste.
Die Perforationen der Briefmarke müssen reproduziert werden, dürfen aber in keinem Fall konkret auf dem Reproduktionsträger ausgeführt werden.
Monochrom: In einfarbigen Publikationen ist nur die Farbe Schwarz erlaubt. Vierfarbige Publikationen müssen die Briefmarke in Farbe wiedergeben.
Format: Es muss um mindestens plus/minus 25 Prozent im Vergleich zum Originalformat vergrößert oder verkleinert werden. Wenn die Briefmarke in Farbe und Format reproduziert wird, muss sich an einer Ecke der Briefmarke ein Entwertungsbalken befinden.
Die Urhebervermerke müssen zwingend neben der Reproduktion der Briefmarke angebracht werden.
Der Vermerk "© La Poste" muss neben der Reproduktion der Postwertzeichenmarke angebracht werden - gefolgt vom Jahr der Ausgabe der Postwertzeichenmarke.
Pflichtangaben (Fotoagenturen, Rechteinhaber...) werden eventuell bei der Genehmigung der Reproduktion mitgeteilt.
Der Vermerk "Rechte vorbehalten" befreit nicht von der Zahlung der Rechte, kann aber im Falle einer Anfechtung durch einen Rechteinhaber Ihren guten Glauben beweisen.
Ein Exemplar der Veröffentlichung muss dem Musée de La Poste als Nachweis und, falls sie es wünschen, den Künstlern, die die Briefmarken entworfen haben, zugesandt werden.
Musée de La Poste
Direction du Patrimoine du Musée
34 boulevard de Vaugirard
75731 PARIS CEDEX 15
Rechtliche Bestimmungen
Gemäß der Gesetzgebung über das geistige Eigentum, deren Bestimmungen im Code de la Propriété Intellectuelle (CPI) enthalten sind, eingeführt durch das Gesetz Nr. 92 597 vom 1. Juli 1992, haben Künstler, Zeichner und Graveure ein Urheberrecht an den Werken, die auf der Briefmarke abgebildet sind oder die speziell für die Ausgabe einer Briefmarke geschaffen wurden.
Briefmarken sind künstlerischen Werken gleichgestellt.
Nach den Bestimmungen des Artikels L 111-1 des CPI genießt der Urheber allein aufgrund seiner Schöpfung ein ausschließliches und allen entgegenstehendes Eigentumsrecht.
Der Urheber genießt sein Leben lang die Vermögensrechte (Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht). Nach dem Tod des Urhebers bleiben diese Rechte zugunsten seiner Rechtsnachfolger für das laufende Kalenderjahr und die nächsten 70 Jahre bestehen.
Nach Artikel L 121.1 CPI hat der Urheber (Zeichner, Grafiker, Graveur...) außerdem ein ewiges, unveräußerliches und unverjährbares moralisches Recht. Dieses Recht ist auf die Erben des Urhebers übertragbar. In einigen Fällen wurden die Vermögensrechte im Rahmen eines Vertrags an La Poste abgetreten.
Die Artikel 443 ff. des neuen Strafgesetzbuchs regeln die Fälschung von Postwertzeichen als fiduziarischem Wert. Die Reproduktion von Briefmarken unterliegt daher bestimmten Regeln, die eine Verwechslung mit der Originalbriefmarke und deren betrügerische Verwendung verhindern sollen.
Art 443-2: "Mit fünf Jahren Gefängnis und 75.000 Euro Geldstrafe die Fälschung oder Verfälschung von Briefmarken oder anderen postalischen Treuhandwerten sowie von Briefmarken, die von der Finanzverwaltung ausgegeben werden, der Verkauf, die Beförderung, die Verteilung oder die Verwendung dieser gefälschten oder verfälschten Briefmarken oder Werte".
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